Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Dr. Manfred Pichler
Referent Internationale Studienangelegenheiten

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PROMOS

PROMOS-Ausschreibung

Aktuelle Ausschreibung

In der Regel können sich Studierende aller Studiengänge der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg für eine finanzielle Unterstützung für Auslandsaufenthalte bewerben. Voraussetzung hierfür ist eine deutsche Staatsangehörigkeit oder ein gleichgestellter Status gemäß BAföG   .

Ausschreibung PROMOS 2012
Ausschreibung 2012.pdf (17,7 KB)  vom 17.02.2012

Was ist PROMOS?

PROMOS steht für Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden. Das Programm ersetzt eine Reihe langjähriger DAAD-Programme,  die nunmehr durch die deutschen Hochschulen in Eigenregie ausgeschrieben und betreut werden können. Finanziert durch das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) soll es den Hochschulen  die Möglichkeit geben, eigene Schwerpunkte im Bereich Auslandsaufenthalte  zu setzen und sie dabei unterstützen, das im Rahmen der Bologna-Reform festgelegte Ziel der Steigerung der Auslandsmobilität zu erfüllen. Darüber hinaus soll den Studierenden die Chance gegeben werden  finanzielle Unterstützung für Vorhaben oder Zielorte zu erhalten, welche  in keinem anderen strukturierten Programm des DAAD gefördert werden.

Im Wesentlichen werden dabei Auslandsaufenthalte weltweit von bis zu  sechs Monaten mit monatlich gezahlten Teilstipendien und/oder einer Reiskostenpauschale gefördert. Diese variieren je nach Zielregion und Aufenthaltsdauer. Eine Liste der Fördersätze finden Sie hier    .

Was kann gefördert werden?

Im Einzelnen können an der Martin-Luther-Universität gefördert werden:

  • Studienaufenthalte (1-6 Monate): Es handelt sich hierbei um Semesterstipendien für Studierende in grundständigen Studiengängen und Graduierte in Masterstudiengängen sowie Kurzstipendien für Abschlussarbeiten. Doktoranden sind von einer Förderung ausgeschlossen. Studiengebühren können nicht übernommen werden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Kombination von PROMOS und ERASMUS.
  • Auslandspraktika (6 Wochen bis 6 Monate): Nicht für EU-Länder, Island, Lichtenstein, Norwegen und die Türkei.
  • Sprachkurse im Ausland (3 Wochen bis 6 Monate): I.d.R. wird eine Kursgebühren- und/oder Reisekostenpauschale gezahlt. Förderbar sind ausschließlich Kurse an staatlichen Hochschulen.
  • Fachkurse im Ausland (5 Tage bis 6 Wochen)
  • Studienreisen, inkl. Wettbewerbs- und Konzertreisen

Die Universität Halle-Wittenberg hat sich dazu entschlossen, vorrangig Semesteraufenthalte und Aufenthalte für Abschlussarbeiten zu fördern. Dies schließt jedoch eine Förderung der nachstehenden Alternativen nicht aus.

Die  verschiedenen Bedingungen zu den einzelnen Teilprogrammen und möglichen Fördersätze entnehmen Sie bitte der diesjährigen Ausschreibung des DAAD unter: www.daad.de/promos   .

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Bewerber i.d.R.  die Zahl der zu vergebenden Stipendien übersteigt. Somit kann leider nicht jeder Bewerber eine Förderung erhalten. Ziehen Sie daher bitte auch andere Fördermöglichkeiten wie beispielsweise Auslands-BAFöG    in Betracht.

Kann ich PROMOS mit anderen Stipendien, oder Auslands-BAföG kombinieren?

ERASMUS und PROMOS

Bei bestehenden ERASMUS-Kooperationen mit ausländischen Hochschulen ist eine Förderung von Semesterstipendien in diesen Fachbereichen im Rahmen von PROMOS grundsätzlich nicht möglich. Besteht eine Kooperation allerdings nur für einen bestimmten Fachbereich so ist eine Förderung durch PROMOS für einen anderen Fachbereich ausnahmsweise möglich. Ausnahmsweise ist auch eine Förderung möglich, wenn das ERASMUS-Kontingent eines Fachbereichs ausgeschöpft ist.

PROMOS und Auslands-BAföG

Auch wenn Sie Auslands-BAföG erhalten, ist eine Förderung möglich. In diesem Fall erhalten Sie bei erfolgreicher Nomierierung durch das Auswahlkomitee die Teilstipendienrate, nicht jedoch die Reisekostenpauschale.

Bis zu einer Höhe von 300€ je Monat ist das Teilstipendium auf das BAföG anrechnungsfrei. Darüber hinausgehende Beträge werden ggf. angerechnet.

PROMOS und PROMOS

Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet) sechs Monate nicht überschreiten. Sollten Sie in einem vorhergehenden Ausbildungsabschnitt schon einmal gefördert worden sein, so ist eine erneute Förderung (auch an der gleichen Hochschule) auch im nachfolgenden Abschnitt möglich.  „Sprachkurse“, „Fachkurse“ und „Studienreisen“ können trotz einer bereits insgesamt sechsmonatigen Förderung innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gefördert werden (z.B.: sechsmonatiger Studienaufenthalt + Sprachkurs).

DAAD-Individualstipendien und PROMOS

Diese Kombination ist gundsätzlich nicht möglich.

Entgeltliche Tätigkeiten im Ausland

Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten nur mit Zustimmung der Hochschule durchgeführt werden. Bei Genehmigung darf der Zweck des Auslandsaufenthalts nichts beeiniträchtigt werden.

Nachweis über Nebeneinkünfte
nebeneinkuenfte.pdf (7,4 KB)  vom 13.07.2011

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen orientieren sich an den bisherigen Verfahren des DAAD. Bei Anträgen für Semesteraufenthalte und Aufenthalte zur Anfertigung einer Abschlussarbeit sind somit einzureichen:

  1. Bewerbungsformular
  2. Motivationsschreiben
  3. Fächer- und Notenübersicht des aktuellen und ggf. vorangehenden Studienganges
  4. Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Vordiplom, Bachelorzeugnis o.Ä.
  5. Gutachten eines Hochschullehrers / wissenschaftlichen Mitarbeiters (DAAD-Formular)
  6. Nachweis der Kenntnisse der Landes- bzw. Unterrichtssprache (DAAD-Formular)
  7. Tabellarischer Lebenslauf
  8. Ggf. Nachweise über außeruniversitäres/ interkulturelles Engagement
  9. Studienplan und Learning Agreement (Letzteres betrifft nur Aufenthalte an ausländischen Hochschulen und kann ggf. später nachgereicht werden)
  10. Immatrikulationsbescheinigung des gegenwärtigen Semesters

Bei Praktika, Sprach- oder Fachkursen gilt 1-8 ebenfalls. Statt des Studienplans sind andere relevante Dokumente (z.B. Praktikumsvereinbarung, Informationen über Sprach- bzw. Fachkurs) einzureichen.

Die Förderung von Studienreisen kann formlos mit folgenden Angaben beantragt werden:

  • Finanzierungsplan
  • Teilnehmerliste
  • Programmbeschreibung
  • Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung
  • Zeitplan
  • Kontaktnachweise mit ausländischen Partnern.

Es wird darum gebeten, alle Unterlagen elektronisch einzureichen an: / Betreff: PROMOS.

Lediglich die Gutachten sollten entweder im geschlossenen Umschlag an das International Office, Universitätsring 19/20, 06099 Halle geschickt, oder von den Gutachtern direkt übermittelt werden.

Rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von circa 6 Wochen nach Bewerbungsschluss. Es wird darum gebeten in diesem Zeitraum von Nachfragen nach Bearbeitungsstand etc. abzusehen.

Antragsformular PROMOS
Antragsformular_PROMOS_2.doc (62,5 KB)  vom 16.08.2011

Formular Gutachtes eines Hochschullehrers/ einer wissenschaftl. Hilfskraft
gutachten_10-05.pdf (59,7 KB)  vom 04.07.2011

Nachweis der Kenntnisse der Landes- bzw. Unterrichtssprache
sprachzeugnis_deutsche.pdf (45,8 KB)  vom 04.07.2011

Learning Agreement
learn_agree_PROMOS.doc (95 KB)  vom 13.07.2011

Abschlussbericht & Nachweise

Bitte beachten Sie, dass am Ende des geförderten Auslandsaufenthaltes ein Abschlussbericht sowie eventuell weitere Nachweise über die tatsächliche Teilnahme eingereicht werden müssen.

Ein ausführlicher Leitfaden zur Verfassung des Abschlussberichtes und weiterer Nachweise
Leitfaden Abschlussbericht&Nachweise.pdf (58,5 KB)  vom 07.03.2012

Formular Arrival confirmation
Arrivalconfirmation.pdf (73,5 KB)  vom 07.03.2012

Ansprechpartner

Dr. Manfred Pichler, Akademisches Auslandsamt, Tel.: 0345 / 552 1313;

E-Mail:

Rebecca Randolf, studentische Hilfskraft, Tel.: 0345 / 552 1324;

E-Mail:

FAQs

Wie sieht ein Motivationsschreiben aus?

In Ihrem Motivationsschreiben sollten Sie ihr Studien- oder Praktikumsvorhaben ausführlich erläutern. In dem Schreiben sollten Sie darlegen auf welchem Grund Sie in das von Ihnen gewählte Land gehen und das angestrebte Projekt in Angriff nehmen wollen. Wie wird dann Vorhaben in Ihren bisherigen Studienverlauf eingegliedert? Was erhoffen Sie sich  für Ihren weiteren Lebensweg und in wieweit ist das Vorhaben in diesem Zusammenhang förderlich?

Nehmen Sie sich für das Motivationsschreiben ausreichend Zeit. Es ist der wichtigste Bestandteil Ihrer Bewerbung und soll der Auswahlkommission einen umfassenden Eindruck von Ihnen, Ihren Fähigkeiten und Ihrer Motivation vermitteln.

Was ist ein Studienplan?

Der Studienplan ist von besonderer Bedeutung, wenn Sie sich für eine Förderung zur Erstellung einer Abschlussarbeit bewerben.

Hier sollten Sie ihr Forschungsobjekt genauer vorstellen. Bitte beachten Sie, dass sie Mitglieder der Auswahlkommission in der Regel fachfremd sind. Somit sollten Sie Ihre Ausführungen so formulieren, dass sie auch für Nicht-Experten verständlich sind.

Beantworten Sie fragen wie „Welche Vorbereitungen müssen vor der Ausreise getroffen werden?“, „Wie strukturiere ich meine Forschungsarbeit im Ausland?“ „Welche Ergebnisse erhoffe ich mir?“, „Was muss nach der Rückkehr nach Deutschland geschehen?“.

Ähnlich können Sie auch den Studienplan für einen Semesteraufenthalt strukturieren.

Wie sollte die Notenübersicht aussehen?

Als Notenübersicht können Sie dem International Office jene einreichen, welche im Löwenportal generiert werden kann.  Alternativ könnten Sie eigens eine Liste aller besuchten Veranstaltungen und Noten erstellen, diese unter Vorlage Ihrer Scheine beglaubigen lassen und sie dann einreichen.

Wer kommt als Gutachter in Frage?

Gutachter müssen nicht zwingend Professoren sein. Alternativ können Sie das Gutachten auch von einem promovierten Dozenten/ wissenschaftlichen Mitarbeiten erstellen lassen. Gehen Sie zu Dozenten, bei denen Sie mindestens ein Seminar besucht haben, in dem Sie aktiv mitgearbeitet und eine Arbeit geschrieben haben. Grundsätzlich gilt: Ein Gutachten ist umso aussagekräftiger, je besser der Dozent Sie kennt. Sollten Sie sich für einen Förderung Ihrer Abschlussarbeit bewerben, sollte das Gutachten von jenem Dozenten erstellt werden, welcher Ihre Arbeit betreut.

Kümmern Sie sich rechtzeitig um das Gutachten, da das Anfertigen einige Zeit in Anspruch nimmt!

Wie kann der Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Landessprache erfolgen?

In der Regel erfolgt der Nachweis über das DAAD-Formular, das sie auch auf den Seiten des International Offices finden. Lassen Sie dies entweder von dem Verantwortlichen Ihrer Sprachpraxis oder im Sprachenzentrum ausfüllen.

In Ausnahmefällen kann auch ein Unicert-Zeugnis o.Ä. anerkannt werden.

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