Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Dokumente

Flyer Dozenten- und Personalmobilität Erasmus (Europa)
na_daad_flyer_lehre_fort-_und_weiterbildung_2020.pdf (958,1 KB)  vom 12.10.2020

Kontakt

Anna Kostov
Koordinatorin für internationale Austauschprogramme

Telefon: Tel: +49 345 55 21579
Telefax: Fax: +49 345 55 27687

Universitätsring 19/20
06108 Halle (Saale)

Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
International Office
D-06099 Halle (Saale)

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ERASMUS Lehrendenmobilität in Europa

Förderbedingungen

Das ERASMUS Programm fördert Mobilitäten zu Lehrzwecken an europäische Partnerhochschulen. Grundlage hierfür ist ein existierender Erasmus-Vertrag.

Vorteile des ERASMUS Aufenthaltes:

  • Aufenthalt auf der Basis eines vorab erstellen Lehrprogramms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Wer kann gefördert werden?

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftrage
  • Emeritierte Professoren und Lehrende im Ruhestand
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • eingeschriebene Doktoranden
  • Unternehmenspersonal (incoming)

Was kann gefördert werden?

  • Beteiligung an Prüfungen
  • fachliche Betreuung/Supervision von Studierenden
  • gemeinsame Veranstaltungen und Seminare
  • Lehrveranstaltungen/Vorlesungen

Lehrveranstaltungen  können in verschiedenen Formen stattfinden: als Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktoranden etc. Wichtig ist, dass die Lehrkraft physisch anwesend ist.

Mobilität  zu Lehrzwecken erfordert ein Deputat von 8 Unterrichtsstunden pro Woche. Über eine Woche hinaus (5 Arbeitstage) wird das notwendige Deputat wie folgt berechnet: 8 Stunden/5 Tage x Anzahl zusätzlicher Tage.

Werden ERASMUS-Lehrendenmobilität und ERASMUS-Mobiltät zu Fort- und Weiterbildungszwecken kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Unterrichtsstunden/Woche.

Finanzielle Unterstützung

Die  finanzielle Unterstützung sieht eine pauschale Zuwendung für Reise- und  Aufenthaltskosten gemäß der festgelegten Sätze des ERASMUS-Programms  vor. Die Bewilligung erfolgt auf Basis einer zuvor erstellten Kostenkalkulation. Die Abrechnung der Mobilität erfolgt nach Bundesreisekostengesetz (BRKG).

Fahrt- und Aufenthaltskostenpauschalen
Förderraten Personalmobilität Projekt 2021.pdf (65,8 KB)  vom 19.01.2023

Antragstellung

Anträge können stetig im laufenden akademischen Jahr, auch kurzfristig, eingereicht werden. Eine Bewilligung erfolgt immer vorbehaltlich der bereitstehenden Mittel.

Über die Vergabe der Mittel entscheidet das International Office. Ein offizielles Bewilligungsschreiben mit Höhe der pauschalen Förderung bzw. ggf. ein Ablehnungsschreiben geht dem Antragsteller zeitnah nach Einreichung des Antrages per Email zu.

Einzureichende Unterlagen:

  • unterschriebener Antrag auf Erasmus-Zuschuss (siehe Dokumente)
  • Einladungsschreiben der aufnehmenden Partnerhochschule mit folgenden Angaben: genauer Zeitraum des Lehraufenthaltes, Umfang der zu tätigenden Lehre in Unterrichtsstunden, Inhalt der Lehre mit Angabe der Zielgruppe
  • Kostenkalkulation zur geplanten Dienstreise (inklusive Tagegeld)
  • genehmigter Dienstreiseantrag und Formular A1 - Bescheinung bei Dienstreisen ins Ausland (Kopie)

Dokumente

Antrag auf einen ERASMUS-Zuschuss zur Lehrendenmobilität
Antrag_Dozentenmobilität.doc (1,1 MB)  vom 23.02.2021

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung  [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), Nationale Agentur für  EU-Hochschulzusammenarbeit, Kennedyallee 50, 53115 Bonn

Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail:
Homepage: www.eu.daad.de

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