Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Antrag auf Annahme an der Fakultät

Allgemeine Bestimmungen

An der MLU ist seit 2015 die verbindliche Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand an den Fakultäten universitätseinheitlich durch die „Allgemeinen Bestimmungen für Promotionsordnungen an der MLU“ geregelt. Mit der Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand wird durch die jeweilige Fakultät die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die Doktorandin bzw. den Doktoranden bei der Erstellung der Dissertation zu betreuen und diese nach Fertigstellung zu begutachten. Darüber hinaus wird durch die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand förmlich festgestellt, dass die Doktorandin bzw. der Doktorand nach Fertigstellung ihrer bzw. seiner Dissertation zum Promotionsverfahren zugelassen wird, falls sie bzw. er die für die Zulassung zum Promotionsverfahren erforderlichen Unterlagen vorlegt.

Antragstellung

Für den Antrag auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand steht im Löwenportal – dem zentralen Onlineportal der MLU – ein Formular zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise auf den entsprechenden Internetseiten der Fakultäten.

Das elektronische Antragsformular finden Sie hier.

Wir empfehlen, den Antrag auf Annahme möglichst zeitig mit Beginn der Arbeit an der Dissertation zu stellen. Dies gilt insbesondere für Promovierende, die ihren Masterabschluss im Ausland erworben haben, denn in diesem Fall muss der ausländische Abschluss auf Gleichwertigkeit zu einem deutschen Master geprüft werden. Die Gleichwertigkeit ist die formale Voraussetzung für eine Promotion in Deutschland/Halle.

Für die Bewertung der Gleichwertigkeit muss seit Februar 2023 eine Zeugnisbewertung des Masterabschlusses bei der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)    beantragt werden. Die Bearbeitung kann bis zu 3 Monaten in Anspruch nehmen. Bitte reichen Sie den Antrag auf Annahme an der Fakultät vollständig ein, also erst, sobald Ihnen die ZAB-Bescheinigung vorliegt.

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag auf Annahme an der Fakultät einzureichen:

  • Original und Kopien aller Abschlusszeugnisse, die an einer Hochschule oder Universität erworben wurden, z. B. Bachelor- oder Masterurkunde. Bitte reichen Sie eine Kopie in der Originalsprache und eine Kopie der beglaubigten Übersetzung ins Deutsche oder Englische ein. (Dokumente in deutscher oder englischer Sprache bedürfen keiner Übersetzung).

- Das Original und die Kopien Ihrer "Transcripts of Record" in der Originalsprache und eine Kopie der beglaubigten Übersetzung ins Deutsche oder Englische (Dokumente in deutscher oder englischer Sprache benötigen keine Übersetzung).

  • Die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

Informationen aus den Fakultäten

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