Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Katja Richter
Projektmitarbeiterin PROMOS

Telefon: +49 345 55 21313

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Häufig gestellte Fragen

Abschlussarbeit oder Semesteraufenthalt?

Bitte bedenken Sie, dass an jede Fördermaßnahme bestimmte Bedingungen geknüpft sind. So erwarten wir bei einer Förderung eines Semesteraufenhalts die Erbringung von Leistungen im Umfang von mindestens 15 ECTS bzw. 3 Kursen, wovon maximal ein Kurs ein Sprachkurs sein darf. Bei der Förderung von Abschlussarbeiten ist es dagegen nicht gestattet Kurse an einer ausländischen Universität zu besuchen. Wir erwarten, dass sich der/die Stipendiat/in ausschließlich dem Zweck widmet, für den er/sie gefördert wird.

Wie sieht ein Motivationsschreiben aus?

In Ihrem Motivationsschreiben (max. 2 Seiten) sollten Sie ihre Beweggründe für die Bewerbung für das PROMOS-Stipendium, sowie Ihr Studien- oder Praktikumsvorhaben ausführlich erläutern. In dem Schreiben sollten Sie darlegen, aus welchem Grund Sie in das von Ihnen gewählte Land gehen und das angestrebte Projekt in Angriff nehmen  wollen. Wie wird das Vorhaben in Ihren bisherigen Studienverlauf eingegliedert? Was erhoffen Sie sich für Ihren weiteren Bildungsweg und in wieweit ist das Vorhaben in diesem Zusammenhang förderlich? Nehmen Sie sich für das Motivationsschreiben ausreichend Zeit. Es ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Bewerbung und soll der Auswahlkommission einen umfassenden Eindruck von Ihnen, Ihren Fähigkeiten und Ihrer Motivation vermitteln.

Wann braucht man einen Kontaktnachweis?

Bei Bewerbungen für die Förderung von Forschungsaufenthalten und Abschlussarbeiten ist ein Kontaktnachweis zwingend erforderlich. Die Kontaktperson muss in enger Verbindung mit dem Forschungsgegenstand stehen und schriftlich bestätigen, dass er oder sie das Forschungsvorhaben unterstützen wird (zum Beispiel indem er/sie Kontakte zu Interviewpartnern herstellt oder den Zugang zu bestimmten Institutionen sicherstellt). Ein Kontaktnachweis kann auch durch die Dokumentation von E-Mail-Korrespondenzen erfolgen.

Was ist ein Studien- bzw. Forschungsplan?

Der Studienplan ist von besonderer Bedeutung, wenn Sie sich für eine Förderung für ein Auslandssemester bewerben. Sie sollten im Studienplan erläutern, welche inhaltlichen Pläne Sie für Ihren Aufenthalt haben. Aus welchen Fachbereichen möchten Sie Veranstaltungen belegen? Warum? Mit welchen Themen wollen Sie sich beschäftigen?

Der Forschungsplan ist von besonderer Bedeutung, wenn Sie sich für eine Förderung zur Erstellung einer Abschlussarbeit bewerben. Hier sollten Sie ihr Forschungsobjekt genauer vorstellen. Bitte beachten Sie, dass die Mitglieder der Auswahlkommission in der Regel fachfremd sind. Somit sollten Sie Ihre Ausführungen so formulieren, dass sie auch für Nicht-Experten verständlich sind. Beantworten Sie Fragen wie „Welche Vorbereitungen müssen vor der Ausreise getroffen werden?“, „Wie strukturiere ich meine Forschungsarbeit im Ausland?“ „Welche Ergebnisse erhoffe ich mir?“, „Was muss nach der Rückkehr nach Deutschland geschehen?“. Der zum Forschungsplan dazugehörige Zeitplan sollte so detailliert wie möglich sein und auch die Zeiträume der Vorbereitung und Nachbereitung in Deutschland enthalten. Anhand des Zeitplans erläutern Sie u.a. den beantragten Aufenthaltszeitraum im Ausland.

Wie sollte eine Notenübersicht aussehen?

Als Notenübersicht können Sie dem International Office jene einreichen, welche im Löwenportal generiert werden kann. Alternativ könnten Sie eigens eine Liste aller besuchten Veranstaltungen und Noten erstellen, diese unter Vorlage Ihrer Scheine vom jeweiligen Prüfungsamt beglaubigen lassen und sie dann einreichen.

Wer kommt als Gutachter*in in Frage?

Das Gutachten muss nicht zwingend von einem/r Professor*in stammen. Alternativ können Sie das Gutachten auch von promovierten Dozierenden/wissenschaftlichen Mitarbeitenden erstellen lassen. Gehen Sie zu Dozierenden, bei denen Sie mindestens ein Seminar besucht haben, in dem Sie aktiv mitgearbeitet und eine Arbeit geschrieben haben. Grundsätzlich gilt: Ein Gutachten ist umso aussagekräftiger, je besser die gutachtende Person Sie kennt. Sollten Sie sich für einen Förderung Ihrer Abschlussarbeit bewerben, sollte das Gutachten von jenem/r Dozenten/in erstellt werden, welcher Ihre Arbeit betreut. Bitte beachten Sie außerdem, dass der/die Gutachter/in für die Universität Halle tätig sein sollte. Gutachten von WissenschaftlerInnen fremder Universitäten werden nur in begründeten Ausnahmefällen angenommen.

Kümmern Sie sich rechtzeitig um das Gutachten, da die Anfertigung einige Zeit in Anspruch nimmt!

Wie kann der Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Landes- bzw. Unterrichtssprache erfolgen?

In der Regel erfolgt der Nachweis über das DAAD- Sprachnachweisformular, das Sie hier    finden. Lassen Sie dies entweder von dem/der Verantwortlichen Ihrer Sprachpraxis oder im Sprachenzentrum ausfüllen. In Ausnahmefällen kann auch ein Unicert-Zeugnis o.Ä. anerkannt werden. Grundsätzlich darf der Nachweis der Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter sein als 2 Jahre. Sollten Sie das Formular vom Sprachenzentrum ausfüllen lassen wollen, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin!

Kann ich PROMOS mit anderen Stipendien oder Auslands-BAföG kombinieren?

ERASMUS und PROMOS

Bei bestehenden ERASMUS-Kooperationen mit ausländischen Hochschulen ist eine Förderung von Semesterstipendien in diesen Fachbereichen im Rahmen von PROMOS grundsätzlich nicht möglich. Besteht eine Kooperation allerdings nur für einen bestimmten Fachbereich so ist eine Förderung durch PROMOS für einen anderen Fachbereich ausnahmsweise möglich. Ausnahmsweise ist auch eine Förderung möglich, wenn das ERASMUS-Kontingent eines Fachbereichs ausgeschöpft ist. Wenden Sie sich in dem Fall bitte so früh wie möglich an das International Office der MLU.

PROMOS und Auslands-BAföG

Auch wenn Sie Auslands-BAföG erhalten, ist eine Förderung möglich. Bis zu einer Höhe von 300€ je Monat ist das Teilstipendium auf das BAföG anrechnungsfrei. Darüber hinausgehende Beträge werden ggf. angerechnet.

PROMOS und PROMOS

Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet) sechs Monate nicht überschreiten. Sollten Sie in einem vorhergehenden Ausbildungsabschnitt schon einmal gefördert worden sein, so ist eine erneute Förderung (auch an der gleichen  Hochschule) auch im nachfolgenden Abschnitt möglich. „Sprachkurse“, „Fachkurse“ und „Studienreisen“ können trotz einer bereits insgesamt sechsmonatigen Förderung innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gefördert werden (z.B.: sechsmonatiger Studienaufenthalt + Sprachkurs).

DAAD-Individualstipendien und PROMOS

Diese Kombination ist grundsätzlich nicht möglich.

Entgeltliche Tätigkeiten im Ausland

Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten nur mit Zustimmung der Hochschule durchgeführt werden. Bei Genehmigung darf der Zweck des Auslandsaufenthalts nichts beeinträchtigt werden.

Bei weiteren Fragen können Sie gerne zu den Sprechzeiten für eine ausführlichere Beratung ins International Office kommen.

Nach welchen Kriterien werden die Bewerbungen bewertet?

Bewerbungen für Studienaufenthalte, Auslandspraktika, sowie für Sprach- und Fachkurse im Ausland werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Erbrachte Studienleistung
  • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren  Studienverlauf
  • Einschlägige Sprachkenntnisse
  • Gesamteindruck der Bewerbung

Bei Wettbewerbsreisen soll der Wettbewerb der Studierenden klar im Mittelpunkt der Reise stehen.

Bei Studienreisen soll neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und landeskundlicher Einblicke die Begegnung mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern vor Ort im Mittelpunkt stehen.

Wie hoch sind die Fördersätze?

Studienaufenthalte, Aufenthalte zum Zwecke der Abschlussarbeit und Praktika bei denen es sich nachweislich um Pflichtpraktika handelt werden mit einer einmaligen Reiskostenpauschale und einer monatlichen Teilstipendienrate gefördert.

Praktika, die keine Pflichtpraktika sind, werden mit einer einmaligen Reisekostenpauschale gefördert.

Sprach- und Fachkurse werden mit einer einmaligen Reisekostenpauschale sowie einer Kurspauschale geördert (sofern für den Kurs Kursgebühren anfallen).

Fördersätze PROMOS 2023
Anl2_PROMOS_Fördersätze_2023.pdf (128,7 KB)  vom 20.09.2022

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