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ERASMUS Student Charter (English)
Erasmus Charter for Higher Education_2021-27.pdf (472 KB)  vom 23.03.2021

Kontakt

Anna Kostov
Koordinatorin für internationale Austauschprogramme

Telefon: +49 345 55 21579
Telefax: +49 345 55 27687

Anton-Wilhelm-Amo-Straße 19/20
06108 Halle (Saale)

Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
International Office
D-06099 Halle (Saale)

Anna Böhm & Maite Gil Bredehöft
Studentische Mitarbeiterin ERASMUS-Programm

Telefon: +49 345 55 21354

Anton-Wilhelm-Amo-Straße 19/20
06108 Halle (Saale)

Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
International Office
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ERASMUS Studieren in Europa

Wer kann teilnehmen?

An der MLU immatrikulierte Vollstudierende (Bachelor, Staatsexamen, Master) und  Doktoranden aller Fächer unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter ab  dem 1. Studienjahr.

Was ist möglich mit ERASMUS?

Die Erasmusförderung zum Studium sieht eine  Förderdauer ab 2 Monaten bis maximal 12 Monaten pro Studierendem/  Doktoranden pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) vor.  Studierende einzügiger Studiengänge (Staatsexamen) können insgesamt bis  zu 24 Monate gefördert werden.
Im Rahmen der maximalen Förderdauer können mehrere Studienaufenthalte und/oder Erasmus-Praktika absolviert werden, solange die maximale Anzahl an förderbaren Monaten nicht überschritten wird.
Eine Mehrfachförderung über das Erasmus-Programm ist möglich. Bisherige Erasmus-Mobilitätsphasen (Studium und/oder Praktika) werden angerechnet.
Auch eine Kombination aus Stuidum und Praktikum ist möglich.

Fördersätze für ERASMUS Studium in Europa

Erasmus-Studierende sind grundsätzlich von möglichen Studiengebühren an den Partnerhochschulen befreit.
Zudem bietet das ERASMUS-Programm einen Mobilitätszuschuss für das Studium nach festgelegten Sätzen je Ländergruppe:

Gruppe 1 (600,00 EUR/Monat):

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland,  Island, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen,  Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich

Gruppe 2 (540,00 EUR/Monat):

Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien,  Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien,  Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn,  Zypern

Sonderfall Schweiz:

Die Schweiz fördert das Austauschstudium an Schweizer Hochschulen über das Swiss-European Mobility Programme (SEMP). Diese Förderung muss vom Studierenden direkt bei der Gastuni beantragt werden.
Weiter Informationen finden Sie hier   .

Reisekostenpauschale und Grünes Reisen

Zusätzlich zum Mobilitätszuschuss zahlt das Erasmus-Programm  jedem Studierenden eine Reisekostenpauschale, die sich nach der  Entfernung des Standortes der Gasthochschule zur Heimathochschule  berechnet. Grünes Reisen wird ebenfalls zusätzlich unterstützt.

Zusatzförderungen

Für: Studierende mit Kind(ern), Teilnehmende mit  Behinderung ab GdB20/ chronische Erkrankung, aus der ein finanzieller  Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus und erwerbstätige Studierende.

Zusatzförderungen werden zusätzlich zum  Mobilitätsstipendium gezahlt, sofern der Antrag gestellt und die  entsprechenden Nachweise erbracht sind.
Eine Zusatzförderung kann gemäß EU-Richtlinien nur einmalig pro Mobilitätsmaßnahme bewilligt werden, auch, wenn mehrere Gründe vorliegen.

Bewerbungsfristen

Die Bewerbung für einen Erasmus Studienaufenthalt erfolgt grundsätzlich bei der/dem zuständigen Fachkoordinator/in. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Fristen und einzureichenden Unterlagen.

Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die für Ihr(e) Studienfach/-fächer verfügbaren ERASMUS-Plätze an unseren Partneruniversitäten und über das Bewerbungsverfahren informieren. Für eine Erstberatung wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen ERASMUS-Fachkoordinatoren/Innen ihres Instituts.

Vor dem Gespräch mit dem ERASMUS-FachkoordinatorIn lesen Sie bitte die Hinweise zur Bewerbung sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Besuchen Sie auch unsere – Instagram-    und Facebook-Seite    – hier finden Sie aktuelle Informationen zu Förderprogrammen und   Veranstaltungen, Fotogalerien und können uns auch gerne ansprechen!


Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung  [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für  die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), Nationale Agentur für  EU-Hochschulzusammenarbeit, Kennedyallee 50, 53115 Bonn

Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail:
Homepage: www.eu.daad.de

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