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Binational betreute Promotion / Cotutelle de thèse

Im Cotutelle de thèse-Verfahren wird eine Dissertation durch zwei Hochschulen in zwei Ländern gemeinsam betreut und begutachtet. Cotutelle bedeutet nicht, dass zwei Doktorgrade verliehen werden. Der Unterschied zwischen einer herkömmlichen internationalen Promotion und einer Cotutelle liegt in der zweifachen Betreuung (Co-tutelle kommt von Co-Tutor). Gleichwohl ermöglicht eine Cotutelle das Kennenlernen zweier Wissenschaftssysteme und das Aufbauen von beruflich relevanten Kontakten in beiden Ländern.

Prinzipiell ist eine binationale Promotion im Cotutelle-Verfahren mit jedem Land möglich. Je nach Partnerland können sich bei einer Cotutelle einige Besonderheiten ergeben.

In jedem einzelnen Cotutelle de thèse-Verfahren ist eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Akteuren zu schließen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Promotionsordnung der Fakultät, an der Sie promovieren.

Folgende Schritte stellen eine Empfehlung dar:

  • Erstberatung durch das International Office
  • Informieren Sie Ihre Promotionsbetreuerin / Ihren Promotionsbetreuer und die für Promotionsangelegenheiten zuständige Person im Dekanat der Fakultät, an der Sie die Promotion einreichen möchten und fragen nach der fakultätsspezifischen Verfahrensweise zu binational betreuten Promotionen sowie nach einer möglichen Mustervereinbarung.
  • Bereiten Sie die individuelle Cotutelle-Vereinbarung vor und handeln Sie die Inhalte Ihrer individuellen Vereinbarung mit Ihren beiden Betreuern / Betreuerinnen aus. Sollte es an der Fakultät, an der Sie Ihre Promotion durchführen, keine Mustervereinbarung geben, nutzen Sie bitte wenn möglich die Vorlage der HRK.
  • Bitten Sie Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin, die Vereinbarung zwecks Prüfung an das Justitiariat der MLU zu schicken. Bitte beachten Sie dabei, dass nur deutschsprachige Vereinbarungen geprüft werden.
  • Bitten Sie Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin, die juristisch geprüfte Version zur Einholung der Unterschriften an das Dekanat weiterzuleiten.
  • Bitten Sie das Dekanat, eine unterchriebene Version der Cotutelle-Vereinbarung an das International Office zu schicken.

Weitere Informationen zu binational betreuten Promotionen

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