Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Aktuelle Informationen für international mobile Promovierende und Wissenschaftler*innen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Visum und Einreise

Seit 01. Juni 2022 gilt die neue Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung. Zum 1. Juni endete die Nachweispflicht – geimpft, genesen oder negativ getestet – bei der Einreise nach Deutschland. Ausgenommen sind Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Derzeit (Stand: 24.11.2022) ist aber kein Staat als Virusvariantengebiet eingestuft. Hier finden Sie die aktuellen Informationen für Reisende    vom Bundesgesundheitsministerium. Hier können Sie sich regelmäßig über die Risikoeinstufung ihres Heimatlandes    informieren.

Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de    anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Außerdem sind sie verpflichtet, bei Einreise über einen Testnachweis zu verfügen, der auf einer Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht, und sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Näheres siehe Coronatests und Quarantäne.

Diese und alle weiteren wichtigen Informationen zu Einreise und Quarantäne finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland   . Dort finden Sie auch eine Ersatzmitteilung in Papierform in vielen verschiedenen Sprachen, für den Fall, dass es in Ausnahmefällen nicht möglich sein sollte, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen.

Fragen und Antworten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat rund um das Coronavirus finden Sie hier   . Eine Vielzahl an wichtigen Informationen steht zudem in Englisch zur Verfügung.

Merkblatt für Reisende des Bundesministeriums für Gesundheit: Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19 vom 22. Dezember 2021

DEU_MB_bf.pdf    (externe Datei)

Euraxess Germany bietet hier     gebündelte Informationen zu Visum und Einreise in Zusammenhang mit dem Coronavirus auf Deutsch und Englisch an.

Coronatests und Quarantäne

Auf Grundlage der Informationen zu Einreise und Quarantäne des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland    haben wir nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt:

Aufhebung sämtlicher COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Deutschland

Ab Samstag, 11.06.2022, werden sämtliche COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Deutschland vorläufig aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt sind Einreisen nach Deutschland wieder zu allen Reisezwecken zulässig (auch zu Tourismus- und Besuchsreisen). In der Volksrepublik China ansässige Personen benötigen jedoch auch weiterhin einen wichtigen Grund zur Einreise nach Deutschland (Gegenseitigkeitsvorbehalt). Für die Einreise nach Deutschland ist keine Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder Testnachweises mehr erforderlich.

Für Virusvariantengebiete (aktuell (Stand: 22.11.2022) sind keine Staaten als Virusvariantengebiete ausgewiesen) würden weitere Einreisebeschränkungen gelten.

Regelungen bei der Einreise aus Virusvariantengebieten

Länder, in denen Virus-Mutationen weit verbreitet sind, werden von der Bundesregierung als so genannte Virusvariantengebiete eingestuft. Die Liste der aktuellen Virusvariantengebiete wird auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts    (RKI) veröffentlicht. Für Einreisende, die sich innerhalb von 10 Tagen vor ihrer Einreise nach Deutschland in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, gelten besondere Vorgaben. Einzelheiten finden Sie unten.

Beförderungsverbote aus Virusvariantengebieten

Für Länder, in denen Virus-Mutationen weit verbreitet sind (so genannte Virusvarianten-Gebiete), besteht ein Beförderungsverbot. Beförderungsunternehmen, z.B. Flug- oder Bahngesellschaften dürfen keine Personen aus diesen Ländern nach Deutschland befördern. Die Beförderung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.

Weitere Informationen zu dem Beförderungsverbot finden Reisende auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums   .

Digitale Einreiseanmeldung

Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf https://einreiseanmeldung.de    registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.
Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierformausfüllen, die man hier    findet.

Testpflicht und Nachweispflicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet

Reisende ab zwölf Jahren, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen zwingend über ein PCR-Testnachweis verfügen. Ein Antigentest oder ein Genesenen- oder Impfnachweis reichen nicht aus. Grundsätzlich darf der Test zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein.

Quarantäne für Einreisende aus Virusvariantengebieten

In Deutschland gilt eine Absonderungspflicht gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Nach der neuen Einreiseverordnung gilt bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 10 Tage die Pflicht,

- sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben und

- sich dort für 14 Tage häuslich absondern (Quarantäne).

Während dieser Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen oder Besuch zu empfangen.

Empfehlungen zur Quarantäne

Wenn Sie sich in Quarantäne begeben müssen, finden Sie hier    Empfehlungen und Wissenswertes zur häuslichen Quarantäne, zusammengestellt von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Konkrete Schritte in Halle:

Muss man sich nach der Einreise aus einem Risikogebiet beim Gesundheitsamt in Halle melden?

Nein, dies ist nicht erforderlich. Ausschließlich das Ausfüllen der digitalen Einreiseanmeldung    samt Übermittlung entsprechender Nachweise (Genesenen-, Geimpftenausweis oder negativer Coronatest) ist notwendig.

Informationen, wo Sie sich bei Bedarf nach Ankunft in Halle testen lassen können, finden Sie hier   .

Sachsen-Anhalt: Aktuelle Lage und Verordnungen

Aktueller Lage-/Situationsbericht     des Robert Koch Instituts zu Covid-19 in Deutsch und Englisch

Lage in Sachsen-Anhalt

Hier     können Sie die Corona-Regelungen in den einzelnen Bundesländern, so auch in Sachsen-Anhalt, nachlesen.

Am 01.10.2022 ist in Sachsen-Anhalt die 18. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Kraft getreten. Sachsen-Anhalt setzt mit der neuen Eindämmungsverordnung die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes zulässigen niedrigschwelligen Schutzmaßnahmen um. Sie gilt aktuell bis zum 29.10.2022 und umfasst umfangreiche Lockerungen: So entfallen alle 2G/3G-Regeln sowie die generelle Maskenpflicht in Innenräumen (wie Geschäften und Restaurants außerhalb des eigenen Sitzplatzes). Die Regelungen umfassen u.a. die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Bereichen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs.

Der genaue Wortlaut der Verordnung ist hier    zu finden.

Stadt Halle: Aktuelle Lage, Ansprechpartner, Corona-Testmöglichkeiten, Corona-Impfung

Hier    finden Sie wichtige Ansprechpartner und Hotlines in Halle im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf Deutsch.

Hier    finden Sie die wichtigsten Informationen auch in anderen Sprachen (u.a. Englisch, Arabisch und Russisch).

Gesundheitsamt in Halle

Halle (Saale)
Fachbereich Gesundheit
Niemeyerstr. 1
06110 Halle
Sachsen-Anhalt

Tel.: 0345 221-3238
Fax: 0345 221-3222
Email:

Testmöglichkeiten in Halle

Hier    finden Sie eine Übersicht mit allen Testmöglichkeiten in Halle. Aufgelistet sind auch niedergelassene Ärzte, die Tests vornehmen, und Apotheken, die kostenlose Schnelltests anbieten. Hier finden Sie auch Infoblätter dazu, was zu tun ist, wenn Sie ein positives oder ein negatives Coronatestergebnis erhalten.

Welche Konsequenzen hat ein positives Testergebnis in Halle?

  • Sobald Sie das Testergebnis haben, schicken Sie es bitte an Sie werden anschließend vom Gesundheitsamt informiert, bis wann Sie in Quarantäne bleiben müssen.
  • Infizierte sind zudem verpflichtet, unverzüglich ihre Kontaktpersonen zu unterrichten und diese dem Fachbereich Gesundheit zu benennen. Hierfür hat die Stadt Halle (Saale) ein Online-Formular    bereitgestellt. Das Formular steht auf Englisch und Deutsch zur Verfügung.
  • Für Isolation und Quarantäne gilt:
    Isolation (für Infizierte) und Quarantäne (für Kontaktpersonen, Empfehlung des Bundes) enden in der Regel nach 5 Tagen. Tage. Das Robert Koch-Institut (RKI) spricht die dringende Empfehlung aus, sich nach dem fünften Tag wiederholt zu testen. Erst wenn der Test negativ ausfällt, sollte die Isolierung beendet werden. Für die Testung reichen Selbsttests und Antigen-Schnelltests aus.
  • Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zu Quarantäne- und Isolationsregelungen finden Sie hier   , Informationen zur Vorgehensweise im Falle einer Corona-Infektion hier    und generelle Informationen zur Pandemievorsorge für Herbst und Winter hier   .

Corona-Schutzimpfungen

Hier    finden Sie eine Übersicht mit allen wichtigen Informationen zur Corona-Schutzimpfung in Halle.

Hier    finden Sie die aktuellen Öffnungszeiten der Impfzentren.

Die Impfkampagne wird grundsätzlich von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte getragen. Für Patientinnen und Patienten, die keinen Hausarzt haben, bietet die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt eine Liste mit allen Impfpraxen in den Landkreisen an. Diese finden Sie hier.   

Eine dritte Möglichkeit, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, besteht beim Betriebsärztlichen Dienst der Universität. Diese Option gilt allerdings nur für Mitarbeitende der Universität Halle und nicht für Stipendiat*innen.

Informationen aus der MLU

Angehörige der MLU finden gebündelt auf eigens eingerichteten Webseiten aktuelle Informationen aus der MLU zur Corona-Pandemie.

Reisen innerhalb Deutschlands oder ins Ausland

Hier finden Beschäftigte der MLU Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen, z.B. ob Sie während Ihres Erholungsurlaubs ohne Einschränkungen reisen können, ob Sie aktuell eine Dienstreise machen können und wie Sie sich verhalten müssen, wenn Sie oder Ihre Angehörigen zuletzt in einem Risikogebiet im Ausland waren oder Kontakt zu infizierten Personen hatten oder wenn Sie in einem Risikogebiet im Inland wohnen oder sich dort aufgehalten haben.

Hier     finden Sie eine Liste der internationalen Risikogebiete, veröffentlicht durch das Robert Koch-Institut.

Hier    finden Sie eine Übersicht über innerdeutsche Risikogebiete, erstellt vom Tagesspiegel.

Reisewarnungen des Auswärtigen Amts inklusive einer aktuellen Übersichtskarte finden Sie hier   .

Eine Länderübersicht zu den deutschen Auslandsvertretungen in Ihrem Reiseland finden Sie hier   .

Kontakt

Sollten Sie Fragen haben, für die Sie auf dieser Seite keine Antwort finden, kontaktieren Sie uns gern.

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