Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Elektronischer Aufenthaltstitel

Antragstellung

Jeder, der nicht aus einem EU-Land kommt, sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhält und kein gültiges Visum für die gesamte Aufenthaltsdauer besitzt, benötigt einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).
Der Aufenthaltstitel ist ein Dokument, das einige biometrische, statistische und personenbezogene Daten erfasst und digitale Funktionen bietet. Sie können bei der Beantragung die zu speichernden biometrischen Daten erfragen. Außerdem müssen Sie entscheiden, ob Sie die elektronischen Funktionen aktivieren oder deaktivieren wollen.

Die Erstellung des eAT dauert etwa 4 bis 6 Wochen. Sie sollten nach Ihrer Ankunft in Halle und spätestens vor Ablauf Ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie benötigen dafür die Meldebescheinigung der Stadt Halle (siehe „Anmeldung bei der Stadt Halle“) sowie eine ganze Reihe weiterer Dokumente, die weiter unten aufgelistet sind.

Informationsblatt Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Promotion (§ 16b)
Merkblatt Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Promotion.pdf (115,1 KB)  vom 11.08.2020

Informationsblatt Aufenthaltserlaubnis bei Aufenthalt mit Beschäftigung zum Zwecke der Beschäftigung (§ 18b)
Informationsblatt Aufenthaltserlaubnis bei Aufenthalt mit Beschäftigung zum Zwecke der Beschäftigung (§ 18b).pdf (113,6 KB)  vom 11.08.2020

Informationsblatt Aufenthaltserlaubnis bei Aufenthalt zum Zwecke der Forschung (§ 18d)
Merkblatt Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (§ 18d).pdf (113,8 KB)  vom 11.08.2020

Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Antrag Aufenthaltserlaubnis NEU.pdf (325,3 KB)  vom 21.02.2023

Adresse der Ausländerbehörde

Stadt Halle (Saale) /
Ausländerbehörde Halle
Am Stadion 5
D-06122 Halle (Saale)
tel (0345) 221-5305
fax (0345) 221-5312

Reservierung eines Vorsprachetermins bei der Ausländerbehörde

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, müssen Sie sich persönlich bei der Ausländerbehörde melden. Sie benötigen dafür einen Termin bei der Ausländerbehörde. Für Doktorierende und Forschende werden individuelle Termine vergeben. Wir können einen solchen Termin für Sie vereinbaren. Wenn Sie dies wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an .


Informationen des DAAD

Detaillierte Informationen des DAAD zur Einreise und zum Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern finden Sie hier:
info_aufenthaltsrecht_zuwanderung.pdf (426,5 KB)  vom 29.09.2016

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