Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Informationen für Studierende aus Großbritannien zum Brexit

ERASMUS+ Austausch nach dem 1. Januar 2021

Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass britische Einrichtungen, die im Jahr 2020 erfolgreich eine Erasmus+ Förderung beantragt haben, ihr Erasmus+ Projekt bis zum 31. Mai 2023 verlängern können. Einige Hochschulen werden daher bis zu diesem Datum an Erasmus+ teilnehmen können, obwohl das Vereinigte Königreich nicht am neuen Erasmus+ Programm teilnimmt. Bitte fragen Sie Ihr Internationales Büro, ob Erasmus+ Partnerschaften noch aufrechterhalten werden.

Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) des Vereinigten Königreichs ist weiterhin in der EU gültig und wird bald durch eine neue britische globale Krankenversicherungskarte (GHIC) ersetzt. Diese neue Karte wird Versicherungsschutz in EU-Ländern bieten (weitere Informationen hier: https://www.nhs.uk/using-the-nhs/healthcare-abroad/apply-for-a-free-uk-global-health-insurance-card-ghic/   ).

Regelungen für britische Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 2021 nach Deutschland einreisen

Für längerfristige Aufenthalte in Deutschland, wie etwa zu Studien- oder Erwerbszwecken, benötigen neu einreisende britische Staatsangehörige kein Visum. Nach der Einreise müssen sie bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde jedoch einen Aufenthaltstitel beantragen. Von der Visumpflicht befreit sind auch Staatsbürger der britischen Überseegebiete („British Nationals (Overseas)“).

Informationen zum D-Visum (für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen)

Informationen der Deutschen Auslandsvertretungen im Vereinigten Königreich

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Informationen zu Visabestimmungen für britische Staatsangehörige

Informationen des Auswärtigen Amtes

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Visa Service der Deutschen Auslandsvertretungen im Vereinigten Königreich

Informationen der Deutschen Auslandsvertretungen im Vereinigten Königreich

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Informationen für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen

Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

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Auswirkungen des Brexit auf das Aufenthaltsrecht britischer Staatsangehöriger in Deutschland (die vor dem 1. Januar 2021 nach Deutschland eingereist sind)

Ab dem 1. Januar 2021 britische Staatsangehörige, die bis zu diesem Zeitpunkt berechtigt waren, in Deutschland (oder einem anderen EU-Mitgliedstaat) zu leben oder zu arbeiten und dieses Recht auch ausgeübt haben, im Wesentlichen die gleichen Rechte wie vor dem Brexit. Sofern diese Rechte ausgeübt wurden, werden sie faktisch eingefroren.

Um nachweisen zu können, dass sie Rechte aus dem Austrittsabkommen haben, benötigen britische Staatsangehörige ein Dokument, das sie von der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde bekommen. Britische Staatsangehörige, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland leben und nach diesem Datum weiterhin in Deutschland wohnen, müssen ihren Aufenthalt bis zum 30. Juni 2021 bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde melden, um das neue Aufenthaltsdokument erhalten zu können.

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